Das italienische Parlament hat für die Pensionsfonds eine neue Bedingung eingeführt, um von einer Befreiung der Kapitalertragssteuer zu profitieren. Derzeit liegt diese Steuer bei 26%. Die wichtigste Bedingung ist, dass 10% des Gesamtvermögens der Pensionsfonds in die reale Wirtschaft investiert wird – einschließlich produktiver Unternehmen, Infrastruktur und vor allem Venture-Capital-Fonds, die in Tech-Start-ups investieren. Das Ziel soll in zwei Stufen erreicht werden.
Um von der Steuerbefreiung auf Kapitalgewinne zu profitieren, müssen Pensionsfonds einen Teil ihres Portfolios – ab 2025 zunächst 5 %, ab 2026 dann 10 % – in Venture-Capital-Fonds investieren. Diese Fonds wiederum werden in Scale-ups und späte Start-ups investieren und müssen sich dazu offiziell registrieren lassen. Ab dem dritten Jahr sollen dann weitere Regeln eingeführt werden, zusätzlich zu steuerlichen Anreizen von bis zu 65 % für Investitionen in innovative Start-ups ab 2025.
Damit könnte Italien Vorbild für Deutschland sein. Bekanntlich tun sich Pensionsfonds und andere Großanleger trotz mancher Bemühungen der Politik schwer, sich bei ihren Kapitalanalgen stärker dem Start-up Finanzierungsmarkt zuzuwenden.
Quelle: https://transkript.de/artikel/2024/italien-setzt-auf-start-ups-pensionsfonds-muessen-investieren/