Investitionszuschuss heißt jetzt „INVEST – Zuschuss für Wagniskapital“
Knapp ein Jahr nach der erstmaligen Einführung eines Zuschusses von 20 % für Business Angels und andere Start-up Investoren hat jetzt das Bundeswirtschaftsministerium mit Wirkung vom 22.04.2014 den Anwendungsbereich noch einmal verbreitert.
Der Zuschuss heißt jetzt „INVEST – Zuschuss für Wagniskapital“. Mit der Erweiterung der Richtlinien sollen mehr Angel Investoren Zugang zum Zuschuss erhalten:
- Die förderfähigen innovativen Branchen wurden um die Herstellung von technischen Textilien, die Oberflächenveredelung und Wärmebehandlung und die Medizin- und Zahnmedizintechnik erweitert. Alternativ zu den in der Liste genannten Branchen gilt ein Unternehmen außerdem auch dann als innovativ, wenn es ein Patent umsetzt oder in den letzten zwei Jahren eine öffentliche Förderung für ein Forschungs- oder Innovationsprojekt erhalten hat.
- Gründer, die mittels einer Gründerholding gründen (Gründer-GmbH), sind von der Förderung nicht mehr ausgeschlossen.
- Investoren mussten bisher als Einzelpersonen oder Ein-Mann-GmbH investieren. Künftig kann die GmbH bis zu vier Gesellschafter haben, wovon einer mindestens 50 % halten muss.
- Der Geschäftszweck der Investoren GmbH kann nun neben dem „Eingehen, Halten und Veräußern“ auch „Beratung oder Vermögensverwaltung“ sein.
- Zudem hat die Bundesregierung – vorbehaltlich der der Entscheidung von Bundestag und Bundesrat – angekündigt, den Zuschuss noch in diesem Jahr von Ertragssteuern zu befreien.
Business Angels Netzwerk Deutschland e.V. (BAND) als Verband der Business Angels und ihrer Netzwerke begrüßt diese Öffnung der Zuschussregelung, weil so marktüblichen Usancen entsprochen wird und mehr innovative Start-ups sich Hoffnung auf einen Investor machen können. Damit diese einen Investor finden können, hat BAND auf seiner Website (www.business-angels.de) eine Verzeichnis eingerichtet, in dem sich Start-ups mit einer INVEST-Förderfähigkeitsbescheinigung auf der Suche nach einem Business Angel eintragen können. Auf der Website finden sich auch Details zu den neuen Regelungen für INVEST und zum Beantragungsverfahren beim BAFA, dem Bundesamt für Wirtschaft – und Ausfuhrkontrolle in Eschborn. Außerdem kann man auf der BANDwebsite online Rat einholen.
Für INVEST stehen im Bundeshaushalt bis 2016 insgesamt 150 Mio. Euro bereit.