Regeln des Nachweisgesetzes sind eingearbeitet
Bereits ab 1. August 2022 müssen die Regeln des am 23. Juni vom Bundestag beschlossenen Nachweisgesetzes 2022 künftig bei Einstellungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern beachtet werden. Das Gesetz setzt eine EU-Richtlinie über transparente und verlässliche Arbeitsbedingungen um und schreibt für Arbeitgeber neue Informations- und Dokumentationspflichten vor.
Schon die bisherige Fassung des Nachweisgesetzes verlangte, dass die wichtigsten Vertragsbedingungen schriftlich niedergelegt werden müssen und den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auszuhändigen sind.
Ab 1. August 2022 müssen zusätzlich noch eine Reihe von Punkten schriftlich dokumentiert werden, u.a.:
- Enddatum des Arbeitsverhältnisses
- Ggf. freie Wahl des Arbeitsorts durch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
- Sofern vereinbart, die Dauer der Probezeit
- Die Zusammensetzung und die Höhe des Arbeitsentgelts einschließlich der Vergütung von Überstunden, der Zuschläge, der Zulagen, Prämien und Sonderzahlungen sowie anderer Bestandteile des Arbeitsentgelts, die jeweils getrennt anzugeben sind und deren Fälligkeit sowie die Art der Auszahlung
- Die vereinbarte Arbeitszeit, vereinbarte Ruhepausen und Ruhezeiten
- Sofern vereinbart, die Möglichkeit der Anordnung von Überstunden und deren Voraussetzungen
- Ein etwaiger Anspruch auf Fortbildung
- Das bei der Kündigung des Arbeitsverhältnisses einzuhaltende Verfahren.
Die erste gute Nachricht für Nutzer der Standarddokumente des German Standards Settings Institutes (GESSI) ist: Sie bleiben auf der sicheren Seite, denn gerade wurde eine Version 2.1 veröffentlicht, die alle Änderungen durch das Nachweisgesetz 2022 berücksichtigt (kostenlos, deutsch-englisch, nach Registrierung https://standardsinstitute.de/standarddokumente/).
Die weitere gute Nachricht: Am 27. September,16.30 Uhr bis 18.00 Uhr, wird Rechtsanwalt Konradin Pleul, der für die Kanzlei Greenberg Traurig die Federführung der GESSI Arbeitsgruppe Arbeitsvertrag hat, nicht nur in die Änderungen des GESSI Standardvertragstextes „Arbeitsvertrag“ einführen, sondern auch mit dem Nachweisgesetz zusammenhängende Fragen beantworten, z.B.: Was gilt für Altverträge, was genau ist beim Kündigungsverfahren zu beachten, was bedeutet „schriftliche Vereinbarung“? https://standardsinstitute.de/veranstaltungen/