06. Mai 2020

BrANDneues 04/2020 – Noch viel Arbeit am 2 Mrd. Corona Startup Schutzschild


Am 01. April hatten Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier und Bundesfinanzminister Olaf Scholz das 2 Milliarden Corona Programm für Startups angekündigt, am 30. April 2020 haben Staatssekretär Jörg Kukies vom BMF und der Digitalbeauftragte des BMWi, Thomas Jarzombek, in einer Presserklärung gesagt, das Maßnahmenpaket stehe. Der nähere Blick zeigt allerdings, dass noch einiges an Arbeit zu erledigen ist.

Das Programm besteht (zunächst) aus zwei Säulen. Eine dritte, welche die direkte Finanzierung von VC Fonds betreffen soll, dürfte länger auf sich warten lassen.

Säule 1
Die erste Säule ist die sog. Corona-Matching Fazilität (CMF) für VCs. Sie gilt nicht für Business Angels und Family Offices, sondern offenkundig nur für VCs, die der BAFin Aufsicht unterliegen und zwar in erster Linie für solche, die bereits mit KfW Capital oder EIF zusammenarbeiten; andere müssen sich einer Due Diligence unterziehen. Staatssekretär Kukies hat in einem LinkedIn-Eintrag mitgeteilt, VCs könnten sich ab sofort an KfW Capital wenden, um Finanzierungsgespräche zu initiieren. Allerdings wird laut KfW Capital-Website an der finalen Ausgestaltung von CMF noch „mit Hochdruck“ gearbeitet.

In einem im LinkedIn-Eintrag von Kukies auffindbaren Link zu einem Papier des BMF heißt es:

  • „Die Fonds können die öffentlichen Mittel im Verhältnis von bis zu 70 zu 30 (70 = öffentliche Mittel, 30 = private Mittel) „matchen“, solange sich weitere, nicht aus der CMF gespiegelte private Investoren an der jeweiligen Finanzierungsrunde beteiligen. Mit der sog. pari-passu-Logik bewegt sich das Programm im beihilferechtlich zulässigen Rahmen.
  • Wir wollen die Start-ups möglichst gleichbehandeln, unabhängig davon, wie hoch der Anteil von Investoren mit Zugang zur Corona-Matching-Fazilität im Gesellschafterkreis jeweils ist. Daher kann ein Start-up pro Finanzierungsrunde maximal 50% aus der Corona-Matching-Fazilität erhalten.“

Lt. dem BMF Papier können den Fonds im Laufe des Monats Mai die Auszahlungen zur Verfügung gestellt werden.

Säule 2
Schwieriger gestaltet sich die Säule 2. Hier hat die EU-Kommission zwar inzwischen Investitionen bis 800.000 Euro pro Startup bis Ende 2020 beihilferechtlich als förderfähig zugelassen. Laut Kukies betrifft die Säule 2 solche Startups, die nicht von VCs finanziert werden. Vorgesehen sei, mit Säule 2 die Programme der Länder über deren Förderbanken erheblich auszuweiten. Die Mittel würden den Fördereinrichtungen mittels eines Globaldarlehens der KfW zur Verfügung gestellt. Die Größen der beiden Säulen seien flexibel und würden daher nachfrageorientiert sein. Auf diese Weise werde es gleiche Wettbewerbsbedingungen für die Finanzierung zwischen Startups aller Größen sowie eine faire Behandlung zwischen Startups, die von VCs finanziert werden, und solchen ohne VC-Finanzierung geben.

In einem weiteren LinkedIn-Beitrag hebt Kukies hervor, dass man an Ideen arbeite, wie Business Angels stärker einbezogen werden können. In dem genannten BMF Papier heißt es dazu: „Das Risiko wird zwischen Bund und jeweils involvierter Landesgesellschaft sowie ggf. privaten Investoren geteilt.“

Demnach ist eine Beteiligung Privater, wie Family Offices und Business Angels, bei Säule 2 nicht zwingend. Bei Säule 2 ist also noch vieles im Fluss, wobei aber jeder weiß, dass es schnell gehen muss. Eine Task Force bestehend aus Vertretern der beiden Ministerien, der KfW und der Förderbanken der Länder ist jetzt dabei, die Einzelheiten festzuzurren.

Wenn ausschließlich an vorhandene Programme der Länder angedockt werden soll, dürfte ein schwer überschaubarer und auch recht ungleicher Flickenteppich entstehen. BAND hat daher vorgeschlagen, ein bundeseinheitliches Muster vorzusehen, in jedem Fall aber Business Angels mit einzubeziehen. Neben der Risikoverteilung würde die Einbeziehung von privaten Investoren helfen, die personellen Kapazitäten der Landesinstitute nicht zu überspannen. Das Co-Venture mit Angels hätte Vorteile bei der Due Diligence und Bewertung der Unternehmen, aber auch bei der späteren Administration der Beteiligung bzw. des Wandeldarlehens. Dies bestätigen die guten Erfahrungen des European Angels Fonds und von NRW.SeedCap, die bei ihren Co-Investments auf die Angels als Treuhänder setzen.

Wegen der kleineren benötigten Investitionssummen und des höheren Risikos muss die Verteilung Angel/öffentliche Institution/en für den Angel günstiger sein als für VCs nach Säule 1.