Lange Zeit hat die deutsche Politik im Unterschied zur EU Kommission und anderen Ländern, wie Großbritannien, Business Angels in ihrer Eigenschaft als die Finanzarchitekten der Wirtschaftsunternehmen der Zukunft nicht wahrnehmen wollen. Nun tut sich etwas, im Guten wie im Schlechten.
Das Gute ist: Es gibt ab 2013 einen zwanzigprozentigen Investitionszuschuss zur Wagniskapitalfinanzierung junger innovativer Unternehmen durch Business Angels. Im Haushaltsplan des Bundes sind dafür beim Plan des Bundeswirtschaftministeriums für 2013 30 Mio. € und für die nächsten vier Jahre 150 Mio. € vorgesehen. Die Details werden gegenwärtig im Bundeswirtschaftsministerium ausgearbeitet. Dazu hat Business Angels Netzwerk Deutschland e.V. (BAND) ein Positionspapier erarbeitet, das in der Anlage beigefügt ist.
Die schlechte Nachricht kommt vom Bundesrat. Er schlägt vor, künftig beim Verkauf von Unternehmensbeteiligungen durch Kapitalgesellschaften die entstehenden Veräußerungsgewinne nur dann nicht mehr zu besteuern, wenn die verkaufende Gesellschaft mehr als 10 % der Anteile des veräußerten Unternehmens gehalten hat. Das scheint mit Business Angels zunächst gar nichts zu tun zuhaben. Da aber viele Business Angels in Deutschland wegen der im Vergleich zu anderen Ländern ungünstigen Besteuerung von Veräußerungsgewinnen nicht als Privatpersonen investieren, sondern über eine GmbH als Investitionsvehikel, träfe sie diese Änderung besonders hart. Denn meist halten sie nur bis zu 10 % der Anteile an ihren Technologie Start-ups. Auch wenn der Bundesrat an sie gar nicht gedacht haben dürfte; dieser Kollateralschaden trifft die Business Angels besonders hart. Joachim Breithaupt, Rechtsanwalt und Steuerberater, Partner der Sozietät Osborne Clarke, Köln, hat für BAND die Situation analysiert.
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