Die Coronapandemie und die damit einhergehenden Einschränkungen haben die Beschlussfassung der Gesellschafter in Unternehmen deutlich erschwert. Da Präsenzveranstaltungen oft schwer zu bewerkstelligen waren, mussten die Beschlüsse meist im Umlaufverfahren gefasst werden. Dieses Verfahren ist zwar praktisch, aber auch fehleranfällig: falsche Dokumentation oder Nichteinhaltung von Formalia können mitunter zur Nichtigkeit der Beschlüsse führen. Gleichzeitig stellt sich die Frage, ob durch Digitalisierung die Beschlussfassung im Gesellschafterkreis nicht vereinfacht werden kann.
Constanze Hachmann, Rechtsanwältin bei LUTZ | ABEL im Bereich Venture Capital / M&A, hat sieben Tipps für die Praxis der Start-ups und Business Angels erarbeitet, um Gesellschafterbeschlüsse auch digital rechtssicher zu fassen. Sie gibt zusätzlich Hinweise für Satzungsregelungen, die dies erleichtern, damit auch Beschlüsse in digitalen Versammlungen ihre Gültigkeit behalten.
Den Artikel von Rechtsanwältin Constanze Hachmann „Gesellschafterbeschlüsse rechtssicher gestalten – Sieben Tipps für die Praxis“ finden Sie hier im BAND Best Practice Koffer.
Der Beitrag von Rechtsanwältin Hachmann ergänzt das Standarddokument „Gesellschafterbeschluss“ des German Standards Setting Institute (GESSI), das BAND als Bundesverband der Angels und ihrer Zusammenschlüsse gemeinsam mit dem Bundesverband Deutsche Startups e.V. aufbaut. Bei Anwendung dieses Dokuments haben Start-ups und Angel Investoren rechtliche Sicherheit bei der Fassung von Gesellschafterbeschlüssen. Ergänzend hierzu werden in dem dazugehörigen Verwendungshinweis formale Fragen beantwortet, z.B. darüber, ob eine elektronische Unterschrift der Gesellschafter ausreicht und wie sie auszusehen hat, oder in welchen Fällen Umlaufbeschlüsse ausnahmsweise nicht zulässig sind.
Das Standarddokument des GESSI finden Sie hier.