09. April 2025

Preis: “Digitales Start-up des Jahres 2025” des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz


Sie haben sich erfolgreich an einer Gründungsinitiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) beteiligt und konnten Ihre digitale Gründungsidee erfolgreich realisieren? Dann nutzen Sie jetzt die Chance, um „Digitales Start-up des Jahres 2025“ des BMWK zu werden und einen der drei Preise in Höhe von 50.000 €, 30.000 € und 20.000 € zu gewinnen. Neben diesen drei von einer Jury vergebenen Preisen wird auch ein Publikumspreis in Höhe von 10.000 € verliehen, bei dem das Publikum in einer Online-Abstimmung das Start-up mit dem besten Videobeitrag wählt.


Teilnahmebedingungen:
Teilnahmeberechtigt sind Unternehmen, die durch eine der folgenden Gründungsinitiativen des BMWK gefördert wurden:
EXIST-Gründungsstipendium oder EXIST-Forschungstransfer
-Preisträger:innen im Gründungswettbewerb – Digitale Innovationen
-Beteiligungen des HTGF
-Beteiligung eines Business Angels über INVEST – Zuschuss für Wagniskapital
-Finalisten des German Accelerator
-Nominierung von einem der 25 Hubs der de:hub Initiative


Weitere Teilnahmevoraussetzungen sind:
-Das Unternehmen ist als Kapitalgesellschaft (UG, GmbH oder AG) mit Sitz in Deutschland gegründet.
-Die Gründung erfolgte nicht vor dem Jahr 2022 (Eintragung ins Handelsregister nicht vor 01.01.2022).
-Zentraler Bestandteil des Produkt- oder Dienstleistungsangebotes des Unternehmens sind innovative Informations- und Kommunikationstechnologien.
-Das Unternehmen hat im Jahr 2024 bzw. in den letzten 12 Monaten (Stichtag: Start der Bewerbungsphase am 08.04.2025) einen Umsatz von mindestens 100.000 € erwirtschaftet.


Nicht teilnahmeberechtigt sind Start-ups, die bereits als „IKT-Gründung des Jahres“ oder „Digitales Start-up des Jahres“ des BMWK ausgezeichnet wurden.


Preis und Jury:
Ausgezeichnet werden Unternehmen, die ihre Gründungsidee in kurzer Zeit besonders erfolgreich um-gesetzt haben. Vergeben werden mit insgesamt 100.000 € dotierte Geldpreise. Der erste Platz erhält ein Preisgeld von 50.000 €, der zweite Platz ein Preisgeld von 30.000 € und das drittplatzierte Unternehmen wird mit 20.000 € ausgezeichnet. Das Preisgeld wird als De-minimis-Behilfe gewährt.

Die Auswahl der Preisträger:innen erfolgt mit Unterstützung einer unabhängigen Jury von Expert:innen aus Wirtschaft und Wissenschaft. Die Jury ist frei, Anzahl und Stückelung der Preise zu ändern, sollten mehrere Unternehmen überzeugen. Die Verwendung des Geldpreises ist nur für geschäftliche Aktivitäten (Sachleistungen/Investitionen etc.) des Unternehmens vorzusehen.


Auswahlkriterien für den Preis sind:
-Hohe Alleinstellung des Produkt- bzw. Dienstleistungsportfolios
-Wachstumsperspektiven in den Zielmärkten
-Unternehmerische Leistung bei der bisherigen Umsetzung der Gründungsidee
-Managementpotenzial für eine weitere erfolgreiche Unternehmensentwicklung


Die Entscheidung für den Publikumspreis mit einem Preisgeld von 10.000 € erfolgt über eine öffentliche Online-Abstimmung, in der ein persönlicher Favorit aus den nominierten Video-Beiträgen gewählt werden kann. Teilnahmeberechtigt sind zugelassene Unternehmen für den Preis „Digitales Start-up des Jahres 2025“. Nach Ablauf der Bewerbungsfrist wird den teilnehmenden Start-ups eine Video-App zur Verfügung gestellt, mit der das Video selber aufgenommen und eingereicht wird. Danach werden die Videos bis kurz vor der Preisverleihung zur Abstimmung bereitgestellt.
Das Angebot von Gegenleistungen (z. B. in Form von Geld- oder Sachpreisen) an Dritte im Zusammen-hang mit einer Stimmabgabe für das Online-Voting ist nicht zulässig und führt zum Ausschluss von der Teilnahme am Publikumspreis. Hingegen ist die Öffentlichkeitsarbeit zur Verbreitung des Videos im Netzwerk und über die gängigen Online-Kanäle ohne Gegenleistungen zulässig und erwünscht.
Der Publikumspreis kann nur an ein bei der Preisverleihung anwesendes Unternehmen vergeben werden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.


Bewerbung:
Bewerben Sie sich bitte mit einer kurzen und aussagekräftigen Darstellung Ihres Unternehmens und der Umsetzung Ihrer Gründungsidee hinsichtlich der oben genannten Kriterien. Das Bewerbungstemplate finden Sie hier. Bitte legen Sie Ihrer Bewerbung Folgendes bei:

-Einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister oder einen äquivalenten Nachweis, dass die Gründung nicht vor 2022 erfolgt ist
-Den Jahresabschluss Ihres Unternehmens oder eine betriebswirtschaftliche Auswertung für das Jahr 2024 bzw. eine betriebswirtschaftliche Auswertung für die letzten 12 Monate (Stichtag: Start der Bewerbungsphase am 08.04.2025)


Der Publikumspreis wird ausschließlich auf Grundlage des selbstaufgenommenen Videos vergeben. Zur Erstellung des Videos muss die bereitgestellte App genutzt werden. Einen Link zur App werden wir Ihnen nach Ende der Bewerbungsfrist und Vorlage der vollständigen Bewerbungsunterlagen zusenden.
Bewerbungsstart ist der 08.04.2025. Bitte schicken Sie Ihre Bewerbungsunterlagen bis zum 03.06.2025 (Abgabefrist) per E-Mail im PDF-Format an startupdesjahres@de.digital.


Preisverleihung:
Die Verleihung des Preises „Digitales Start-up des Jahres 2025“ erfolgt Ende September 2025. Weitere Informationen werden rechtzeitig bekannt gegeben.


Kontakt:
Wenn Sie Fragen zum Wettbewerb „Digitales Start-up des Jahres 2025“ des BMWK haben, wenden Sie sich an Kristina Peneva (startupdesjahres@de.digital, 030 310078-5663).


Vertraulichkeit:
Ihre Bewerbung wird vertraulich behandelt und ausschließlich an die Juror:innen weitergereicht. Die Inhalte Ihrer Bewerbung werden wir ausschließlich für die Durchführung des Wettbewerbs nutzen. Die Preisträger:innen werden öffentlich nach der Preisverleihung (Laudatio, Videoportrait, Social Media) bekannt gegeben.