Business Angels wollen Beitrag leisten, der Staat muss mithelfen
Mit Lob und Besorgnis hat Business Angels Netzwerk Deutschland (BAND) in einem Schreiben an Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier und Bundesfinanzminister Olaf Scholz auf die ersten Informationen reagiert, wie die Bundesregierung Start-ups in der Krise helfen will. Danach sollen die öffentlichen und teilöffentlichen Wagniskapitalinvestoren wie z.B. High Tech Gründer Fonds und Coparion verstärkt mit Mitteln versehen werden, damit sie gemeinsam mit privaten Investoren Liquiditätsengpasse von Start-ups beheben können. Der Beteiligungsanteil der privaten Investoren dürfte dabei bei mindestens 30 Prozent liegen.
BAND hat diese Maßnahme als richtig begrüßt. Sie sei vor allem für Start-ups geeignet, die schon in der Wachstumsphase sind und sog. Finanzierungsrunden hinter sich haben. Dieser Weg ist daher in erster Linie für bereits mit VC Kapital finanzierte Start-ups nutzbar. Erfreulicherweise gibt es aber auch Business Angels, die solche Runden mit stemmen können. Weniger geeignet sei die Maßnahme aber für Start-ups, die noch in der Frühphase sind und erst eine Seed Finanzierung erhalten haben oder noch vor der Finanzierung stehen, sagt BAND Vorstand Roland Kirchhof.
Frühphase braucht spezielle Konditionen
In der Frühphase sind es vor allem Business Angels, die Start-ups finanzieren. Sie machen überhaupt den größten Anteil der Start-up Finanzierer aus, wie eine neue Studie bestätigt. 74 Prozent der Start-ups sind durch Business Angels finanziert werden, ca. zwölf Prozent durch VC und acht Prozent durch Corporates. (IIT/STARTUPDETECTOR REPORT 2019). Aus diesen Zahlen folgt, dass für die Masse der durch die Krise gefährdeten Start-ups ein Instrumentarium gefunden werden muss, welches die privaten Investitionen durch Business Angels ins Blickfeld rückt
Für die frühe Phase müssten die Konditionen andere sein, sagt Kirchhof. Hier sei das Risiko besonders hoch, sodass der Staat stärker helfen muss, wenn nicht eine ganze Generation von Start-ups gefährdet sein solle. Bundesländer haben inzwischen das Problem erkannt. So hat NRW insbesondere das Angel Co-Investment Programm NRW SeedCap von 100.000 Euro auf 200.000 Euro erhöht, gibt Wandeldarlehen an Start-ups bis zum Alter von drei Jahren in Höhe von 200.000 Euro und bietet für spätere Phasen eine Beteiligungsfinanzierung bis 6 Mio. Euro an. Entscheidend werde hier sein, so Kirchhof, wie sehr die Prüfvorgänge beschleunigt werden können.
Zwei konkrete Vorschläge für junge Start-ups
Gegenüber der Bundesregierung hat BAND hervorgehoben, dass Business Angels bereit sind ihren Beitrag für eine Stabilisierung von Start-ups in der Krise zu leisten und zwei Vorschläge unterbreitet, bei denen es vor allem auch um eine schnelle Hilfe geht.
Die bei der BAFA im Rahmen des INVEST Programms oder beim European Angels Fonds (EAF) registrierten Business Angels sollten legitimiert werden, von der Bundesregierung zur Verfügung gestellte Mittel als Treuhänder – ergänzt um einen 10 oder 20prozentigen Eigenanteil – als Nachrangdarlehen oder auch als Wandeldarlehen an die Start-ups auszureichen. Auch ein Co-Investment in diesem Verhältnis sei denkbar. Dies garantiere, dass nicht nur das Start-up, sondern auch der Angel in der Pflicht ist, mit den Geldern verantwortungsvoll umzugehen. Ein solches Treuhandmodell wird z.B. beim EAF sehr erfolgreich praktiziert. Wichtig sei, möglichst schnell starten zu können. Für viele Start-ups bestehe kaum mehr als noch 14 Tage Zeit. Daher sollte ein Online Verfahren wie bei der „Soforthilfe“ ins Auge gefasst werden. In einer zweiten Welle sollten auch Start-ups, die nicht BAFA oder EAF notiert sind, diesen Weg nutzen können. Dies werde vermutlich nur leicht zeitlich versetzt möglich sein, weil das dafür notwendige Verfahren (Registrierungsprozess) erst implementiert werden muss.
Daneben müsse es, so BAND, für viele Start-ups, insbesondere solche, die noch nicht Angel finanziert sind, andere Wege geben, die rein kreditbasiert sein sollten. BAND, das sich nicht nur als Verband der Angels, sondern auch als Fürsprecher der jungen Start-ups versteht, schlägt daher ein spezielles Kreditprogramm für Start-ups insbesondere in der frühen Phase vor. Start-ups sollten online zur Überbrückung von ca. drei Monaten einen zinslosen oder zumindest sehr niedrig verzinsten Kredit mit zwei Jahren Laufzeit beantragen. Alternativ wäre eine längere Laufzeit bis zu zehn Jahren anzudenken, weil die kurzfristige Rückzahlungsverpflichtung möglicherweise Folgeinvestitionen erschwert.
Die Antragsprüfung müsse auf sofort verfügbare Bonitätsinformationen beschränkt bleiben. Eine persönliche Haftung der Gründer/Gesellschafter müsse ausgeschlossen sein. Wenn die Maßnahme Erfolg haben solle, müsse die Auszahlung sehr schnell erfolgen. Das Verfahren sollte sich am Online „Soforthilfe“ Programm ausrichten.
Der Blick ins Ausland zeige, sagt Kirchhof, welche guten Wege dort gefunden wurden. Das Nicht EU-Land Schweiz vergibt Kredite bis zu 500.000 CHF mit 0 % Zins und zu 100 % haftungsfreigestellt.