Seit längerem gibt es die Diskussion, ob es zweckmäßig sein könnte, für wichtige rechtliche Themen im Beteiligungsgeschehen Standardtexte zu erarbeiten. Sie können insbesondere für neue Angels und Start-ups eine erste Orientierung bieten und darüber hinaus auf eine gewisse Standardisierung hinwirken. Andererseits ersetzen sie nicht die anwaltliche Beratung und die Beachtung der Besonderheiten des Einzelfalls.
Auf Initiative von BAND akkreditierten Business Angels haben BAND und der Bundesverband Deutsche Start-ups eine Arbeitsgruppe gebildet, die einen Standardvertrag für Wandeldarlehen erarbeitet. Diese Thematik wurde auch deshalb gewählt, weil Wandeldarlehen nach dem INVEST Zuschussprogramm seit 01.01.2017 zuschussfähig geworden sind und ihre Bedeutung deswegen und auch generell zugenommen hat.
Auf der Grundlage eines Templates der Anwaltskanzlei Osborne Clarke wurden zunächst Stellungnahmen der Mitglieder der Arbeitsgruppe eingeholt und von Osborne Clarke in eine vergleichende Übersicht gebracht. Die Arbeitsgruppe hat am 07.06. in Berlin eine Betaversion erarbeitet, die jetzt von allen noch einmal überprüft und gegebenenfalls noch einmal gemeinsam revidiert wird. Das Ergebnis wird von Mitgliedern der Arbeitsgruppe beim BAND Business Angels Community Summit am 24.08.2017 in Berlin vor- und zur Diskussion gestellt.
Mitgewirkt haben Nicolas Gabrysch und Till Saur von Osborne Clarke sowie Matthias Hilpert, Florian Huber, Roland Kirchhof, Alexander Koelpin, Nikolas Samios und Sascha Schubert.