Eines der Schwergewichte der GESSI Sammlung von Standardverträgen für die Finanzierung von Start-ups, das Standardvertragswerk Finanzierungsrunde von 2020, wurde einer Revision unterzogen und liegt jetzt in der Version 2.0 vor. Die entsprechende Arbeitsgruppe hat den 1. Relaunch abgeschlossen. Die juristische Federführung hatten Weitnauer Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaft mbB in Person von Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Weitnauer inne.
Die bisherigen Dokumente sind um vier zusätzliche und weitere Anmerkungen ergänzt worden. Neu hinzugekommen sind ein Vollmachtsmuster, das Muster einer Ehegattenzustimmungserklärung gem. § 1365 BGB, das Muster einer Übernahmeerklärung für neu ausgegebene Geschäftsanteile sowie das Muster einer notariellen Niederschrift einer Gesellschafterversammlung zur Kapitalerhöhung und Satzungsänderung. Mit den insgesamt jetzt neun Dokumenten wird es den Nutzerinnen und Nutzern noch einfacher gemacht, eine Finanzierungsrunde umzusetzen, auch wenn dies nicht ohne zusätzliche rechtliche Beratung geschehen sollte.
Seit der Erstpublikation des GESSI Standardvertragswerks Finanzierungsrunde im Oktober 2020 ist dieses nahezu 20.000mal heruntergeladen worden und wird auch vielfältig angewendet. Das Ziel, einen neuen Standard zu setzen, ist erreicht. Das ist insbesondere dadurch gelungen, dass die beurkundungspflichtigen Exit-Regeln aus der Beteiligungs- und Gesellschaftervereinbarung in die Satzung genommen wurden. Ähnliches gilt für solche Fälle, in denen Gründerinnen und Gründer das Unternehmen verlassen. Entsprechend den internationalen Standards entfällt damit beim Abschluss einer Beteiligungs- und Gesellschaftervereinbarung für eine GmbH, nicht nur für eine AG, die Beurkundungspflicht. Es genügt die Unterschrift, z.B. auch über DocuSign. Diese Gestaltung hat sich bewährt und sehr kostensparend ausgewirkt.
Finanzierungsrunde (standardsinstitute.de)