29. April 2020

Start-up Hilfen in Baden-Württemberg, Hamburg und NRW in der Übersicht


Die Corona-Krise hat deutsche Start-ups weiterhin fest im Griff, überall kämpfen junge Unternehmen um ihre Existenz. Um einen flächendeckenden Niedergang von Start-ups zu verhindern, unterstützen die Bundesländer mit Hilfsprogrammen. Der folgende Artikel bietet einen Überblick über die Start-up Hilfen, welche von Hamburg, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen bereitgestellt werden.

Baden-Württemberg

Das Land Baden-Württemberg will mit dem Programm “Start-up BW Pro-Tect“, welches eine Ausweitung des bereits zuvor bestehenden Programmes “Start-up BW Pre-Seed“ ist, junge Unternehmen vor dem Existenzverlust bewahren. Dies geschieht durch ein zinsloses Wandeldarlehen, welches zu 80 % von der staatlich geförderten L-Bank aufgebracht wird und zu 20 % von einem privaten Co-Investor. Der Kredit richtet sich nur an Start-ups, welche bereits eine Finanzierungsrunde erfolgreich hinter sich gebracht haben. Das Darlehen muss zurückgezahlt werden, wenn es zu einer weiteren Finanzierungsrunde kommt. Das Land, sowie der Co-Investor erhalten dann das Recht, Unternehmensanteile mit einem Discount zu erwerben.

Die Höhe der Förderung wird durch den „Cashburn“ berechnet, also die fortlaufenden zahlungswirksamen Kosten abzüglich etwaiger Umsätze der nächsten sechs Monate.

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Hamburg

In Hamburg wird ein bedingt zurückzahlbarer Zuschuss als Förderung angeboten. Es haben nur Unternehmen Anspruch auf die Förderung, welche bereits 10.000 Euro oder mehr extern durch offene Beteiligungen eingeworben haben oder eine staatliche Förderung von 10.000 Euro und mehr erhalten haben. Eine Rückzahlung muss dann erfolgen, wenn in den nächsten 10 Jahren ein großes Unternehmen (Nicht-KMU) 25 % der Geschäftsanteile oder Stimmrechte des Start-ups erwirbt und das Unternehmen somit seinen Status als KMU verliert. Ebenfalls muss das Darlehen zurückgezahlt werden, wenn ein Exit stattfindet. Zuzüglich wird eine jährliche Verzinsung von fünf Prozentpunkten ab dem Tag der Förderung dazu berechnet, welche im Falle einer Rückzahlung dazu gezahlt werden muss.

Die Höhe der Förderung ist von der Anzahl der Mitarbeiter im Unternehmen abhängig:

Anzahl Mitarbeiter (VZÄ) Pauschale Förderung
1 bis 2 Mitarbeiter 12.500 €
mehr als 2 bis 5 Mitarbeiter 25.000 €
mehr als 5 bis 10 Mitarbeiter 50.000 €
mehr als 10 bis 50 Mitarbeiter 100.000 €

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Nordrhein-Westfalen

Die Liquiditätshilfen werden in Nordrhein-Westfalen von der NRW-Bank zur Verfügung gestellt, welche mehrere Hilfsprogramme zur Verfügung stellt.

NRW. Start-up akut

Ein Wandeldarlehen in Höhe von 15.000 bis 200.000 Euro mit einer 6 Jahre langen Laufzeit. Der Kredit wird mit 6 Prozent jährlich verzinst, kann dafür aber ohne Vorfälligkeitsentschädigung jederzeit abbezahlt werden. Alternativ wird das Darlehen in dem Fall, dass ein anderer Investor in das Start-up investiert, in Unternehmensanteile (Eigenkapital) umgewandelt.

NRW. SeedCap

Die NRW-Bank investiert zusammen mit einem Business Angel in ein Start-up. Die Bank steigt mit demselben Kapital wie der Business Angel ein und erhält dafür auch dieselbe Anzahl an Anteilen. Das Programm existierte vor Corona schon, doch das zulässige Alter wurde angehoben (36 Monate) und die maximale Investmenthöhe auf 200.000 Euro erhöht (Minimum 15.000).

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