Die Förderbedingungen für die Programme EXIST-Gründerstipendium und EXIST-Forschungstransfer wurden vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie verändert. Die Änderungen sollen hauptsächlich dazu beitragen, dass sich Frauen verstärkt an einer Unternehmensgründung im Rahmen des EXIST-Programms beteiligen. Um dieses Ziel erreichen zu können wird der Kinderzuschlag im EXIST-Gründerstipendium auf nunmehr 150€ erhöht. Neben diesem Anreiz für Eltern soll EXIST auch für Gründungsnetzwerke an den Hochschulen attraktiver werden. Dazu wird eine „Anreizprämie“ eingeführt, durch die Hochschulen die Möglichkeit erhalten für bewilligte Gründungsvorhaben im EXIST-Gründerstipendium 10.000€ und im EXIST-Forschungstransfer 20.000€ zu erhalten. Dieses Anreizsystem soll dazu beitragen, dass die Hochschulen die Unterstützung der Gründer intensivieren.
Weitere Informationen zum EXIST-Programm und den neuen Förderrichtlinien finden Sie hier: www.exist.de.