24. November 2015

Verbesserung des INVEST-Zuschusses soll auch für Business Angels gelten


Das Eckpunktepapier der Bundesregierung vom 16.09.2015 (BAND berichtete) sieht den Ausbau des INVEST – Zuschuss Programms vor. Genannt sind die Verdoppelung der zuschussfähigen Investition von 250.000 Euro auf 500.000 Euro, eine Erstattung der Steuer auf Veräußerungsgewinne, sowie ein Förderzuschuss für den Ausgleich von Verlusten. Dies wirkte auf den ersten Blick wie ein großer Wurf. Eine konkrete Formulierung im Eckpunktepapier ließ allerdings aufhorchen: Die Neugestaltung von INVEST bezog sich „auf Investitionen von Privatpersonen oder Kapitalgesellschaften in Wagniskapital“. Sollte der bisherige INVEST-Zuschuss für Wagniskapital, also Direktfinanzierungen von Start-ups durch Business Angels und andere privaten Investoren, aufgewertet werden oder bedeutete dies, dass damit daneben ein völlig neuer Fördertatbestand geschaffen werden sollte, nämlich die Förderung der Finanzierung von VC Fonds und Gesellschaften, ohne dass gleichzeitig auch die Direktfinanzierung von Start-ups durch Business Angels angeglichen würde? Dies hätte die Gefahr eines Austrocknens von Business Angels Finanzierungen herauf beschworen.

Genau diese Frage hat BAND in einem Schreiben Ende Oktober an die Politik (veröffentlicht auch in der Sonderausgabe von BANDquartal, S. 22f.) gerichtet. Die Antworten lassen hoffen. Dr. Michael Meister, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen, hält die von BAND formulierte Sorge für unbegründet und bekräftigt, dass die Neuerungen „auch allen bislang berechtigten Business Angels zugute“ kommen werden. Ähnlich äußerte sich Dr. Philipp Murmann, CDU MdB, der ebenfalls davon ausgeht, dass die Erhöhung des Förderbetrags „allen bisher schon berechtigten Antragstellern zugutekommt“. Auch aus dem Bundeswirtschaftsministerium unter Sigmar Gabriel, das federführend bei der Gestaltung von INVEST ist, wird verlautet, dass unmittelbare Angel Investitionen nicht schlechter gestellt werden sollen.

Positive Signale sendet darüber hinaus der Antrag der Bundestagsfraktionen der CDU/CSU und SPD zur Digitalen Agenda vom 10.11.2015 (Drucksache 18/6643). So geht bezgl. der Neugestaltung von INVEST aus dem Papier hervor, dass „[j]eder Investor […] künftig pro Kalenderjahr Zuschüsse für Beteiligungen in Höhe von bis zu 500.000 Euro statt wie bisher 250.000 Euro erhalten“ soll (II. 4). Bezüglich weiterer Regelungen zugunsten innovativer Start-ups sieht der Antrag daneben die Schaffung einer europarechtskonformen Regelung vor, sodass „Verlustvorträge junger, innovativer Unternehmen nach einem Anteilseignerwechsel erhalten bleiben können“(III. 27). Des Weiteren ist zu lesen, dass eine Besteuerung von Veräußerungsgewinnen aus Streubesitz zulasten von Wagniskapital zu vermeiden sei (III. 28).

Damit bestätigen die Regierungsfraktionen auch insoweit das Eckpunktepapier Wagniskapital, womit etwas Ruhe in die Debatte gekommen ist, die der Diskussionsgesetzentwurf für ein Investmentsteuerreformgesetz Anfang des Sommers ausgelöst hatte. Der von BAND und der Szene schnell als „Anti-Angel-Gesetz“ betitelte Gesetzentwurf sah deutliche Schlechterstellungen für Privatinvestoren vor, insbesondere bei der geplanten Besteuerung der Veräußerungsgewinne aus Streubesitzanteilen (vgl. BrANDneues 5/2015).

Es gibt also – jahreszeitlich passend für Engel – Anlass für ein wenig vorweihnachtliche Vorfreude für Business Angels.

Foto: © Marco2811 – Fotolia.de