11. Juli 2024

Wachstumsinitiative der Bundesregierung

Kaum Signale für die Finanzierung der Frühphase

Mit der Wachstumsinitiative vom 05.07.2024 hat die Bundesregierung auf 31 Seiten ein Programm für die weitere wirtschaftliche Entwicklung Deutschlands vorgelegt, dessen Maßnahmen so umfangreich sind, dass sie für eine ganze Legislaturperiode ausreichen würden. Angekündigt wird jedoch, dass, soweit es neuer Gesetze bedarf, die entsprechenden Regelungsvorschläge gemeinsam mit dem Haushaltsgesetz oder später im zweiten Halbjahr 2024 im Kabinett beschlossen werden sollen und der Bundestag und der Bundesrat gebeten werden, die Regelungen zeitnah und nach Möglichkeit zeitgleich mit dem Haushaltsgesetz zu beschließen.

Bei der Start-up Finanzierung konzentriert sich die Bundesregierung erneut auf die Wachstums- und Exitphase. So sollen aus dem Zukunftsfonds in den nächsten zwei bis drei Jahren zusätzlich 500 Mio. € über die bisherigen Cash-Flow Planungen hinaus investiert werden und die KfW Capital wird angehalten, den Markteintritt des Moduls „Direktbeteiligungen“ frühestmöglich und auf jeden Fall bis Ende 2024 sicherzustellen. Für den VC-Markt wird versprochen, die Besteuerung von Gewinnen aus Veräußerungen von Beteiligungen an Kapitalgesellschaften „anzupassen“, wenn diese reinvestiert werden („Roll-Over“).

Im Hinblick auf die Bürokratieentlastung soll nachgebessert werden. Die zum Bürokratieentlastungsgesetz IV eingegangenen Vorschläge u.a. der Verbände und Länder werden nochmals vom Normenkontrollrat (NKR) geprüft und ggfls. in ein „Erstes Jahres-Bürokratieentlastungsgesetz“ aufgenommen.

Die Start-up Frühphasenfinanzierung, die zu drei Vierteln von Business Angels gestemmt wird, ist in diesem Programm allenfalls am Rande von Relevanz. BAND hat mehrfach, zuletzt mit dem Business Angels Manifest Deutschland 2024, auf die kritische Situation der Frühphase hingewiesen und auch Vorschläge für Verbesserungen unterbreitet. Nur eine breite, tiefgestaffelte Start-up Welt der Frühphase garantiert, dass die Besten zu Scale-ups und Exit-Kandidaten aufsteigen und andere den Mittelstand von morgen bilden.

Als erstes wäre wichtig, schnell für mehr Liquidität des Frühphasenmarktes zu sorgen. Deswegen sollte das Roll-over nicht nur für Steuererleichterungen von VC eingeführt werden, sondern auch als Steueraufschub für Angels, die als natürliche Personen Exiterlöse erneut in Start-ups investieren. Schnell mehr Liquidität brächte auch ein öffentlicher Anschub für einen Secondary Markt von Angel Beteiligungen, der sogar zusätzlich Rückflüsse für die öffentliche Hand ermöglichen würde. Auf den Tisch kommen müssen außerdem die anderen Vorschläge des Manifests: Rückkehr zum früheren INVEST (BAFA) Programm, öffentliche Co-Investment Fazilitäten mit Business Angels und Stärkung der Business Angels Netzwerke als Infrastruktur des Frühphasenmarktes. 

Wie ernst es die Bundesregierung mit dem Bürokratieabbau wirklich meint, wird sich auch an dem BAND-Vorschlag zeigen, die notarielle Beurkundungspflicht der Abtretung von GmbH-Anteilen abzuschaffen. Das gibt es weltweit nur noch in Deutschland, seit Österreich eine Lösung gefunden hat. Beim Bürokratieentlastungsgesetz IV hat sich das Bundesjustizministerium dem verweigert. Nun besteht die Chance, dass das „Erste Jahres-Bürokratieentlastungsgesetz“ es endlich der übrigen Welt gleichtut und die maßgebliche Vorschrift des § 15 Abs. 3 und 4 GmbHG aufhebt.