04. Oktober 2021

Was Business Angels jetzt von der neuen Regierung erwarten


Wer die neue Bundesregierung bilden wird, ist noch offen. Klar dagegen ist, was Business Angels von ihr erwarten. In einem zehnseitigen Positionspapier hat Business Angels Netzwerk Deutschland (BAND) die wichtigsten Vorschläge zusammengefasst.

Der Start-up Finanzierungsmarkt durch Business Angels könne einen wichtigen Beitrag zur Bewältigung der großen Themen der Zeit – Klimawende, Digitalisierung, neue Technologien sowie Gendergerechtigkeit – erbringen, heißt es in dem Papier. Dabei müsse man aus den Corona Maßnahmen lernen, indem beihilferechtliche und sonstige Hemmnisse abgebaut würden und staatliche Finanzmittel vorrangig das Ziel haben sollten, private Mittel in diese Anlageklasse zu lenken.

Befragungen von Business Angels der letzten Jahre zeigten signifikante Verschiebungen der Angel Investments weg von der Erstfinanzierung hin zu Folgefinanzierungen, eine Entwicklung, die bereits vor der Pandemie eingesetzt habe und sich in der Krise verfestigt habe. Dies berge, so BAND, die Gefahr des Austrocknens der Pipeline für junge innovative Unternehmen in sich. Entgegen landläufigen Behauptungen bestehe nach wie vor auch in der Frühphase von Start-ups ein hoher Finanzierungsbedarf, der durch den Trend zu Folgefinanzierungen verschärft werde.

BAND erwarte, dass die neue Bundesregierung die Zusagen einhalte, welche die bisherige Bundesregierung durch ihre Unterschrift unter die „Declaration on the EU Startup Nations Standard of Excellence“ vom 19.03.2021 gegeben hat. Dort werden deutliche Verbesserungen für Start-ups und den Start-up Finanzierungsmarkt versprochen, die in vielen Punkten das anspreche, was auch im Sinne des Business Angels Marktes dringend erforderlich sei.

Im Einzelnen schlägt BAND folgende Maßnahmen vor, die in der neuen Legislaturperiode in Angriff genommen werden sollen:

  1. Schaffung eines „German Angels Funds“, der mit Business Angels pari-passu co-investiert, wobei die Angels die Lead-Rolle übernehmen. Investitionsziele sind Technologie intensive Start-ups in der Frühphase, bevorzugt Seed Investments.
     
  2. Richtlinie „INVEST – Zuschuss für Wagniskapital“ langfristig anlegen und INVEST geförderte Co-Investments mit öffentlichen Fonds beihilferechtlich zulassen.
     
  3. Klimabonus beim INVEST Erwerbszuschuss für Klimawende-Start-ups durch Erhöhung der Zuwendung auf 30 %.
     
  4. Für Frauen als Angel Investorinnen bzw. für Frauen-Start-ups den INVEST Erwerbszuschuss auf 30 % anheben.
     
  5. Exiterlöse von natürlichen Personen, die den INVEST Exitzuschuss nicht in Anspruch nehmen können, steuerfrei stellen, soweit sie innerhalb von drei Jahre in ein Start-up investiert werden (Roll-over).
     
  6. Steuerliche Streubesitzregelung für Anteile unter 10 % nicht antasten.
     
  7. Patentübertragungen standardisieren, Sozialversicherungspflicht erleichtern, formale Rechtsvorgänge beschleunigen und vereinfachen.
     
  8. Bedingtes Kapital bei der GmbH (wie bereits bei der AG) zulassen, um Mitarbeiterbeteiligung durch Anteilsoptionen zu erleichtern.
     
  9. Die gesamte Start-up Finanzierungskette stärken – Start-up-Drain eingrenzen.

Das vollständige Positionspapier finden Sie hier.