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BANDakademie
„Stille Beteiligungen und Genussrechte – Die Investmentalternative für Business Angel?"

Frühphasige Investments laufen sehr oft über Wandeldarlehen, um sich die komplexen Vertragswerke und damit verbundenen Kosten einer Finanzierungsrunde zu ersparen. Als Darlehensgeber hat der Business Angel dabei unmittelbar keinerlei Einfluss und Mitsprache. Daran ändert die Wandlung aber meist nichts. Spätestens mit der ersten großen Finanzierungsrunde verlieren Business Angels, so sie denn überhaupt Mitsprachemöglichkeiten hatten, üblicherweise massiv an Einfluss, sei es durch Verlust von Veto-Rechten, Beiratsmandaten oder durch die Poolung deren Stimmrechte. Und nicht nur der Einfluss schwindet mit jeder Finanzierungsrunde, es steigt durch Verwässerung und vorrangige Liquidationspräferenzen auch das Risiko für das eigene Investment.
In dem Workshop geht es um die Frage, ob und inwieweit stille Beteiligungen und Genussrechte Alternativen zu den klassischen Finanzierunginstrumenten für Business Angel darstellen, in welchen Fällen sie sinnvoll eingesetzt werden können und wie man sie ausgestalten muss, um den obigen Problemen zu begegnen und die Interessen des Business Angels an einer fairen Teilhabe am Erfolg des Startups zu gewährleisten.
Martin Sundermann, Rechtsanwalt/Partner M&A/Private Equity/Venture Capital bei Osborne Clarke, stellt nach einem kurzen Problemaufriss die Vorteile und Anwendungsfälle alternativer Beteiligungsmodelle vor. Anschließend wird aufgezeigt, wie sich diese Modelle so gestalten lassen, dass sie einem Direktinvestment wirtschaftlich möglichst nahekommen – was in der Praxis sehr gut funktioniert. Zudem wird erläutert, wie sich diese Modelle, auch wenn nicht üblich und von Venture Capital-Gesellschaften teilweise kritisch gesehen, mit späteren VC-Investments kombinieren lassen – zumindest aus Sicht der Finanzierungslogik.