Finanzausschuss des Bundestages berät Mitarbeiterbeteiligung
9. April 2021 | BAND News
Am Montag, 12. April 2021, berät der Finanzausschuss
des Deutschen Bundestages den Gesetzentwurf zum Fondsstandortgesetz, der auch das
Thema Mitarbeiterbeteiligung zum Gegenstand hat. BAND hat dem Ausschuss
deswegen eine Stellungnahme mit der BAND Position zugeleitet. Erfreulicherweise
hatte der Bundesrat in seiner Befassung mit dem Gesetz eine Reihe von
Änderungen vorgeschlagen, die sich mit der Auffassung von BAND decken.
In einer zusammenfassenden Wertung heißt es in
der BAND Stellungnahme:
„Der Gesetzentwurf ist allenfalls als ein kleiner
Schritt hin zu einem international konkurrenzfähigen Rahmen für
Mitarbeiterbeteiligungsmodelle zu sehen.
Der Gesetzentwurf
* löst nicht das Problem der Besteuerung als
Arbeitsentgelt statt richtigerweise als Kapitalertrag,
* bezieht Optionen und
virtuelle Beteiligungen nicht ein, die für die große Anzahl aller Mitarbeiter
in Betracht kommen,
* hat ausschließlich
unmittelbare Anteilsübertragungen im Blick, die im Markt nur für den Teil der
im Management tätigen Mitarbeiter von Bedeutung sind, verlangt aber gerade
hier, dass das Modell für alle Mitarbeiter gelten muss und erschwert durch die
Einjahresfrist die Anwerbung guter neuer Mitarbeiter.
Auch in den Details der Ausgestaltung zeigt der
Gesetzentwurf Mängel, so bei der Frage der Bewertung der übertragenen Anteile,
des Kreises der begünstigten Unternehmen und der Veräußerungsfiktion.“
Abschließend hat BAND dem Finanzausschuss Vorschläge
unterbreitet, wie ein künftiger gesetzlicher Rahmen für
Mitarbeiterbeteiligungsprogramme aussehen sollte. Mit einer Befassung dieser
grundlegenden Vorschläge durch den Gesetzgeber ist allerdings leider im
Zusammenhang mit den jetzigen Beratungen nicht zu rechnen.
Die vollständige BAND Stellungnahme finden Sie hier.
Foto:Romain Dancre on Unsplash